KO: §§ 156, 193 Abs 1, § 197 Abs 1, § 215
Die Restschuldbefreiung aufgrund eines Zahlungsplans erfasst anders als jene im Abschöpfungsverfahren auch Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.
KO: §§ 156, 193 Abs 1, § 197 Abs 1, § 215
Die Restschuldbefreiung aufgrund eines Zahlungsplans erfasst anders als jene im Abschöpfungsverfahren auch Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.