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Zahlungsplan: Restschuldbefreiung erfasst auch Verbindlichkeiten aus Vorsatztaten

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/84ZIK 2015, 74 Heft 2 v. 6.5.2015

KO: §§ 156, 193 Abs 1, § 197 Abs 1, § 215

Die Restschuldbefreiung aufgrund eines Zahlungsplans erfasst anders als jene im Abschöpfungsverfahren auch Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.

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