Auf Vorlage durch den OGH (8 Ob 84/13f ZIK 2014/286, 195) hob der VfGH die TP 12a GGG auf (s Erk 11. 12. 2014, G 157/2014-24). Die Aufhebung der Gerichtsgebührenregelung für Rechtsmittel außerhalb des Zivilprozesses tritt mit Ablauf des 31. 12. 2015 in Kraft. Das Erkenntnis ist iZm einem Außerstreitverfahren ergangen, die Aufhebung der TP 12a GGG erfasst aber auch die Rechtsmittel in Insolvenzverfahren gegen Beschlüsse über die Eröffnung bzw Beendigung (s Anm 7 zur TP 6 GGG), zudem Rechtsmittel im Exekutionsverfahren.