Zu Beginn des Jahres 2015 sind größere Änderungen im Insolvenzrecht jedenfalls nicht in unmittelbarer Zukunft zu erwarten. Das gilt auch für die Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 12.3.2014 für einen neuen Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen, zu der die Insolvenzrechtsreformkommission im BMJ im Jänner und Februar 2015 Sitzungen abgehalten hat.