Das BG über die Sanierung und Abwicklung von Banken (vgl dazu bereits ZIK 2014/240, 161 Punkt 1.) sowie diverse Änderungen in Bundesgesetzen mit Bankenbezug wurden im BGBl I 2014/98 kund gemacht. Damit erfolgte insb eine Umsetzung der RL 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Die Regelungen sind im Wesentlichen mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten.