vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Strafbarkeit der Veruntreuung von Massemitteln

JudikaturZIK 2014/327ZIK 2014, 234 Heft 6 v. 31.12.2014

StGB: §§ 153, 223, 225a

IO: § 2 Abs 2

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Schuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Insolvenzverfahrens erlangt, dessen freier Verfügung entzogen. Die Insolvenzmasse als solche ist kein selbstständiger Rechtsträger. Die Berechtigung des Masseverwalter, über fremdes Vermögen zu verfügen, bezieht sich demnach auf das Vermögen des Schuldners (RIS-Justiz RS0106193).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte