EuInsVO: Art 3 Abs 1
EuGVVO: Art 1
Die Klage auf Erfüllung einer auf die Erbringung von Beförderungsdienstleistungen gestützten Forderung, die von dem im Rahmen eines in einem Mitgliedstaat eröffneten Insolvenzverfahrens bestimmten Verwalter eines insolventen Unternehmens erhoben wird und die sich gegen den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Empfänger dieser Dienstleistungen richtet, fällt unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" und damit in den Anwendungsbereich der EuGVVO.