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Kostenersatzansprüche aus Strafverfahren sind keine ausgeschlossenen Forderungen

JudikaturZIK 2014/319ZIK 2014, 229 Heft 6 v. 31.12.2014

IO: § 58 Z 2

Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art können nicht als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Darunter fallen zunächst jedenfalls alle wegen eines gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Verhaltens verhängten Geldstrafen des G und der Verwaltungsbehörde. Der gesetzliche Aus-

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