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Keine Parteistellung des Schuldnervertreters im Insolvenzverfahren

JudikaturZIK 2014/156ZIK 2014, 114 Heft 3 v. 30.6.2014

IO: § 252

JN: §§ 19 ff

Einem Schuldnervertreter kommt im eigenen Namen keine Antrags- und Rechtsmittellegitimation im Insolvenzverfahren zu (8 Ob 95/13a). Auch als Vertreter eines Gläubigers kommt einem Einschreiter im Insolvenzverfahren selbst keine Parteistellung zu (RIS-Justiz RS0045987). Ein Antrag (im Anlassfall auf Ablehnung eines Insolvenzrichters) ist daher zurückzuweisen.

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