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Zur Ablehnung von Insolvenzrichtern wegen Befangenheit

JudikaturZIK 2014/155ZIK 2014, 113 Heft 3 v. 30.6.2014

IO: § 252

JN: § 19

Lehnt der insolvente Schuldner Richter des Insolvenzverfahrens neuerlich "aus den gleichen Gründen" ab wie in einem Ablehnungsantrag, über den bereits rechtskräftig negativ entschieden wurde (s dazu 8 Ob 143/12 f ZIK 2013/167, 113), ist der neue Ablehnungsantrag zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0046075).

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