Die wesentlichen Teile der neuen EuGVVO 2012 werden am 10. 1. 2015 in Kraft treten. Die Autoren behandeln einen Hauptaspekt der Reform, der in der Stärkung der Gerichtsstandsvereinbarung besteht und insb der Verhinderung missbräuchlicher Klagseinbringung bei unzuständigen Gerichten wegen Verzögerungsabsicht dient.