Ausgehend von einer Entscheidung des 6. Senats des OGH (6 Ob 47/11x), die einen Bereicherungsanspruch unter mehreren Gesellschaftern einer GmbH wegen Zuwendungen an diese zum Inhalt hatte, versucht der Autor in seinem Beitrag, eine eindeutigere dogmatische Abgrenzung der Vermögenssphäre des Verbandes von der seiner Mitglieder im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse zu ziehen.