Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Änderung des GmbH-Gesetzes im Wege des Abgabenänderungsgesetzes 2014, das das Mindeststammkapital der GmbH abermals auf 35.000 € anhebt. Zugleich behandelt der Autor die gründungsprivilegierte GmbH, bei der es Gesellschaftern möglich ist, gründungsprivilegierte Stammeinlagen zu übernehmen, die insgesamt lediglich mit mindestens 5.000 € bar eingezahlt werden müssen.