Die Autorinnen geben in ihrem Beitrag einen Überblick über das am 1. 3. 2014 in Kraft getretene Abgabenänderungsgesetz, das eine teilweise Rückgängigmachung der mit dem GesRÄG vollzogenen GmbH-Reform bewirkt. Zu den gesellschaftsrechtlichen Änderungen gehören insb die Anhebung des Mindeststammkapitals der GmbH auf 35.000 € sowie die Einführung einer Gründungsprivilegierung.