Aus Anlass der Entscheidung des OGH 6 Ob 190/12b, nach der der OGH Haftungsansprüche des Prospektkontrollors ablehnt, weil der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen sei, setzt sich der Autor damit in seinem Beitrag kritisch auseinander, zumal die Entscheidung nach seiner Auffassung nicht dem Gebot der Prospekttransparenz entspricht.