Der EuGH entschied vor Kurzem über ein Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de Cassation zur Auslegung der RL 2001/24 .2 Das Urteil stellt die erste Stellungnahme des EuGH zu dieser RL dar und betrifft Fragen, die für das europäische Insolvenzkollisionsrecht insgesamt von Bedeutung sein könnten.