Das OLG Wien hatte den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI)2 einer Konzerngesellschaft, deren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt war, zu lokalisieren.
1. Problemstellung
Im vorliegenden Fall ging es - wie allerdings aus der Entscheidung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist - um die Auswirkungen der Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Gesellschaft auf ihren COMI. Die Schuldnerin hatte ihren satzungsmäßigen Sitz in Polen und war dort zunächst auch operativ tätig. Die Muttergesellschaft war in Österreich ansässig. Im Frühjahr 2010 beendete die Schuldnerin ihre Geschäftstätigkeit in Polen. Über das Vermögen der Muttergesellschaft wurde am 19. 6. 2013 ein Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet. Am 2. 9. 2013 stellte auch die Schuldnerin einen Insolvenzantrag in Österreich.