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Insolvenz eines Zweigvereins und Widerruf eines Zahlungsversprechens des Hauptvereins

JudikaturZIK 2013/351ZIK 2013, 238 Heft 6 v. 31.12.2013

ABGB: § 1404

VerG 2002: § 7

Eine Erfüllungsübernahme ist ein nicht formbedürftiger Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, in dem sich dieser gegenüber dem Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers hinsichtlich einer bestehenden oder künftigen, zumindest bestimmbaren Schuld verpflichtet (7 Ob 17/13w; RIS-Justiz RS0033124).

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