Da im Eigenkapitalersatz-Gesetz die Bank im Fokus der Diskussion bislang nur als Kreditgeberin, nicht aber in der Kreditnehmer-Position stand, widmet sich der Autor insb den Fragen, wonach sich der Kriseneintritt eines Kreditinstituts bestimmt, ob der Gegenbeweis im Hinblick auf mangelnden Organisationsbedarf möglich ist und wann die Krise mit der Folge einer Entsperrung iSd § 14 EKEG beendet wird.