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Vergütungsanspruch bei Diensterfindungen in der Insolvenz

AufsätzeDr. Christian PfandlZIK 2013/300ZIK 2013, 208 Heft 6 v. 31.12.2013

Immer häufiger zählen Patente, die von Dienstnehmern des Unternehmens erfunden wurden, zum Vermögen einer Insolvenzmasse. Diese Diensterfindungen werden im österr Patentgesetz gesondert geregelt und die Ansprüche der Erfinder besonders geschützt. Werden solche Erfindungen nach Insolvenzeröffnung im Rahmen der Unternehmensfortführung vom Insolvenzverwalter verwendet, oder veräußert, stellt sich die Frage, ob dadurch Ansprüche des Dienstnehmererfinders entstehen, und wer dafür haftet.

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