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Ausländische Restschuldbefreiung, Verletzung des rechtlichen Gehörs und Ordre-public-Widrigkeit

JudikaturZIK 2013/284ZIK 2013, 194 Heft 5 v. 31.10.2013

EuInsVO: Art 26, 40

EO § 35

Ein Mitgliedstaat kann einem in einem anderen Mitgliedstaat eröffneten Insolvenzverfahren die Anerkennung versagen, wenn die Eröffnungsentscheidung unter offensichtlichem Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör einer von einem solchen Verfahren betroffenen Person ergangen ist.

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