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Widerruf der Restschuldbefreiung wegen Verheimlichen eines Erbrechts

JudikaturZIK 2013/283ZIK 2013, 192 Heft 5 v. 31.10.2013

KO: §§ 210, 216

ABGB: §§ 537, 809, 1278

Das G hat die Erteilung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren auf Antrag eines Gläubigers zu widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.

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