vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Exekutionskosten eines Absonderungsgläubigers sind grundsätzlich keine Sondermassekosten

JudikaturZIK 2013/267ZIK 2013, 180 Heft 5 v. 31.10.2013

IO: §§ 11, 46, 49, 96 Abs 3, § 119

EO: §§ 142, 216 Abs 2

Bei der außergerichtlichen Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Liegenschaft bildet der Erlös eine Sondermasse, die durch das InsolvenzG zu verteilen ist. Aus den Nutzungen und dem Erlös einer zur Sondermasse gehörigen Sache sind vor den Absonderungsrechten die Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Sondermasse zu berichtigen. Es muss sich dabei um Kosten handeln, die sich auf eine Sondermasse beziehen und die den Tatbestand einer Masseforderung erfüllen (RIS-Justiz RS0114696).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte