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Zur Fortsetzung eines durch Konkurseröffnung unterbrochenen Prozesses

JudikaturZIK 2013/266ZIK 2013, 179 Heft 5 v. 31.10.2013

IO: § 6 Abs 3, § 7 Abs 1

ZPO § 165

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die die Insolvenzmasse betreffen, ex lege unterbrochen (RIS-Justiz RS0064046). Danach kann ein unterbrochenes Verfahren nur durch ausdrücklichen Gerichtsbeschluss wieder aufgenommen werden (RIS-Justiz RS0037128; 3 Ob 171/08f). Über ein nach Eintritt der Unterbrechung des Ver-

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