Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit dem Modell des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) die Sicherstellung der Solvenz und Liquidität seiner Teilnehmerinstitute, um insb einen Konkursfall im System zu vermeiden. Der Beitrag erläutert Wesen und Struktur solcher Zusammenschlüsse und die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen.