Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des am 2. 7. 2013 im BGBl verlautbarten Gesellschaftsrechts-ÄnderungsG 2013. Neben der Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH von 35.000 € auf 10.000 € und der erweiterten Pflicht zur Einberufung der Generalversammlung, wenn die URG-Kriterien eingetreten sind, beinhaltet das Gesetz die wesentliche Änderung, dass ausnahmsweise den Mehrheitsgesellschafter eine Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft trifft.