Macht ein Kunde gegenüber dem Anlageberater Schadenersatz und/oder Irrtumsanfechtung geltend, nachdem er mit der Anspruchserhebung einige Zeit zugewartet hat, wodurch das Finanzprodukt während dieser Zeit weiter an Wert verloren hat, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anlageberater (idR eine Bank) daraus Gegenansprüche ableiten kann. Der Autor untersucht dies im Hinblick auf Swap-Geschäfte und Fremdwährungskredite.