IESG: §§ 1, 3a
Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die zu einer bewussten Überwälzung des Finanzierungsrisikos des Arbeitgebers auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds führen, begründen im Allgemeinen Rechtsmissbrauch. Eine atypische Vertragsgestaltung kann die Geltendmachung von Insolvenz-Entgelt sittenwidrig machen, wenn dadurch eine Ausbeutungssituation zulasten des Insolvenz-Ent-