PSG: §§ 17, 19
IO: § 119
Solange das AußerstreitG die Vergütung des Vorstandes einer Privatstiftung nicht bestimmt hat, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung einer Vergütung (1 Ob 214/09s). Mangels anderer Regelungen in der Stiftungserklärung entsteht der Anspruch eines Vorstandsmitglieds gegen die Privatstiftung auf Auszahlung einer Vergütung damit erst mit der rechtskräftigen Bestimmung deren Höhe durch das G, die somit aufschiebende Bedingung für den Anspruch ist.