IO: § 5 Abs 1, § 185 Abs 1 Z 1, § 205
EO: §§ 292, 292e
Die IO regelt eine Zusammenrechnung der Bezüge zwar nur für das Abschöpfungsverfahren ausdrücklich, darüber hinaus erfolgt aber eine Zusammenrechnung auch im Schuldenregulierungsverfahren.
IO: § 5 Abs 1, § 185 Abs 1 Z 1, § 205
EO: §§ 292, 292e
Die IO regelt eine Zusammenrechnung der Bezüge zwar nur für das Abschöpfungsverfahren ausdrücklich, darüber hinaus erfolgt aber eine Zusammenrechnung auch im Schuldenregulierungsverfahren.