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Wilhelm, Zum Rechtswidrigkeitszusammenhang der fehlerhaften Anlageberatung, ecolex 2013, 601:

FachliteraturAufsätzeZIK 2013/204ZIK 2013, 139 Heft 4 v. 30.8.2013

Eingehend auf die E 4 Ob 67/12x des OGH vertritt der Autor die Auffassung, dass der Berater dort keine vorvertragliche Wohlverhaltens-, sondern eine Erfüllungspflicht verletzt hat. Darauf aufbauend zeigt der Autor zwei Typen der Beraterhaftung auf, den Typus (Nicht-)Erfüllung einerseits und den Typus (Fehl-)Aufklärung andererseits.

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