Mit dem BudgetbegleitG 2011 wurde ein Verfahren zur Erzwingung der Offenlegung von Jahresabschlüssen eingeführt. Es veranlasste das OLG Innsbruck, eine Vorabentscheidung beim EuGH darüber einzuholen, ob eine nationale Regelung, laut der nach Ablauf von Offenlegungsfristen ohne vorherige Stellungnahme sofort eine Geldstrafe sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegen ihre Organe verhängbar ist, Unionsrecht widerspricht. Der Autor erachtet § 283 UGB als unionskonform.