Gegenstand der Abhandlung ist, ob in Ansehung eines (noch) aufrechten Sanierungsvorhabens, und zwar bei Verwertungssperre im Sanierungsverfahren nach § 168 Abs 2 IO, eine Verwertung denkbar ist bzw ob Vorbereitungen für den Verkauf des Unternehmens gegen den Willen des Schuldners getroffen werden können.