GmbHG § 82 Abs 1
Wusste eine kreditgebende Bank von einer durch die Kreditaufnahme finanzierten Einlagenrückgewähr im Weg eines Up-Stream-Mergers jedenfalls zum Zeitpunkt der Zuzählung der Kreditsummen, ist sie auch als Dritte, am nichtigen Geschäft an sich nicht Beteiligte rückgabepflichtig. Die Bank hat diesfalls keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Kredits.