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Schmaranzer, Abschlussprüfung zugunsten Dritter? Zak 2013/276, 151:

FachliteraturAufsätzeZIK 2013/149ZIK 2013, 103 Heft 3 v. 8.7.2013

Nach der E 3 Ob 230/12p ist der Vertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Gesellschaft einer mit Schutzwirkungen zugunsten potenzieller Gläubiger, die durch die Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks angesprochen werden sollen. Der Autor untersucht in seinem Beitrag, ob diese Judikaturlinie im geltenden Recht eine Stütze findet

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