Das GesRÄG 2013 soll eine "kleine" Reform in die Wege leiten. Ihre Eckpunkte sind die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für die Gründung einer GmbH auf 10.000 € sowie die Senkung der Gründungskosten. Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag damit auseinander.