Die Autoren setzten sich mit den am 12. 12. 2012 von der Europäischen Kommission vorgelegten Reformvorschlägen zur EuInsVO auseinander. Untersucht werden insb Fragen des Anwendungsbereichs, der Zuständigkeit, der Abstimmung von Haupt- und Sekundärverfahren, der Publizität und Forderungsanmeldung sowie der Konzerninsolvenz.