Anlässlich der E des EuGH in der Rs Bank Handlowy wird das Spannungsfeld zwischen Universalität, Verfahrenseffizienz sowie territorialer Schutzanliegen untersucht. Dabei betont der Autor die Unverträglichkeit des gesamtvollstreckungsrechtlichen Verständnisses der Sekundärverfahren nach der EuInsVO mit vorbeugenden, auf Reorganisation abzielenden Schutzverfahren nationaler Insolvenzrechte. Der Autor begrüßt daher den Kommissionsvorschlag zur EuInsVO, der den Anwendungsbereich territorialer Parallelverfahren zurückdrängt und den Schutz lokaler Interessen dem Hauptinsolvenzverfahren überträgt.