Der am 12. 12. 2012 von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf für eine Änderung der EuInsVO will die Sanierung
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europäischer Konzerne durch ein gerichtliches Sanierungs- oder Insolvenzverfahren erleichtern. Der Autor setzt sich mit den Reformvorschlägen auseinander und begrüßt insb die geförderte Sanierung durch Erfassung von Vorinsolvenzverfahren, die Ablehnung eines Gruppengerichtsstands sowie die Kooperationspflichten und Koordinationsmechanismen.