Der Autor untersucht von der Rsp geschaffene Fallgruppen zum Begriff der "guten Sitten" in § 869 Abs 1 ABGB im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung dritter, nicht am Vertrag beteiligter Personen. Ua geht es um die Rsp zur versuchten Schädigung des Insolvenz-Entgelt-Fonds durch rechtsmissbräuchliche Vereinbarungen.