Die Unfähigkeit des Schuldners, Zahlungen zu leisten, rückt wieder in den Mittelpunkt des insolvenzrechtlichen Interesses. Lag es jahrelang an den - bewusst gewählten1 - Gerichten, im Einzelfall zu entscheiden, ob der Schuldner bereits zahlungsunfähig war oder nur einer Zahlungsstockung unterlag, so schlägt die E 3 Ob 99/10w neue Wege ein.2 Welche Auswirkungen die Grundsätze dieser (in der Lit bislang nur wenig behandelten) Entscheidung auf die Praxis haben und wie einzelne Aussagen der Entscheidung aus Sicht der Verfasser zu verstehen sind, erörtert dieser Beitrag.