Die zweite Etappe der dreistufigen Reform des dt Insolvenzrechts ist beschlossen. Das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" soll mit Juli 2013 in Kraft treten.
Die zweite Etappe der dreistufigen Reform des dt Insolvenzrechts ist beschlossen. Das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" soll mit Juli 2013 in Kraft treten.