Der Beitrag beleuchtet die Bestimmung des "maßgeblichen Rechts eines anderen Mitgliedstaats" gem Art 13 EuInsVO betreffend nachteilige Rechtshandlungen, wenn der spätere Insolvenzschuldner auf eine fremde Schuld leistet. Nach dem Autor ist die lex causae bei einer Drittzahlung unabhängig von der Forderungsbeziehung zu ermitteln und nicht ohne Weiteres mit dem auf die getilgte Forderung anwendbaren Recht identisch. Vielmehr ist an das Zuwendungsverhältnis zwischen Insolvenzschuldner und Gläubiger anzuknüpfen.