Der Autor stellt die vom Entwurf der EU-Kommission geplanten Änderungen betreffend die Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren dar. Künftig sollen Letztere nicht mehr zwingend Liquidationsverfahren sein und ihre Eröffnung erschwert werden, wenn sie zum Schutz der Interessen der Gläubiger des Niederlassungsstaats nicht notwendig sind.