Das Anfechtungsrecht der IO bezweckt, "die Konkursmasse in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich befände, wenn eine Rechtshandlung gar nicht vorgenommen worden wäre".1 Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung sollen für unwirksam erklärt werden, sodass der Befriedigungsfonds vergrößert wird.2 Auch erfolgreiche Schadenersatzprozesse, insb gegen (ehemalige) Gesellschaftsorgane, dienen der Masseanreicherung.