IO §§ 210, 210a, 211, 214, 257 Abs 2
Ist die öffentliche Zustellung vorgeschrieben, wird die Rechtsmittelfrist mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, unabhängig davon, ob auch bzw wann eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237, RS0110969; 8 Ob 125/10f).