vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschöpfungsverfahren: Einstellung wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit und Rekursfrist

JudikaturZIK 2013/47ZIK 2013, 32 Heft 1 v. 1.3.2013

IO §§ 210, 210a, 211, 214, 257 Abs 2

Ist die öffentliche Zustellung vorgeschrieben, wird die Rechtsmittelfrist mit der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, unabhängig davon, ob auch bzw wann eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237, RS0110969; 8 Ob 125/10f).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte