IO § 2 Abs 2, § 59
EO § 381 Z 1
Richtet sich eine (Unterlassungs-)Klage bzw ein ihrer Sicherung dienender Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die eine zur Insolvenzmasse gehörende Sache betreffen, gegen einen Rechtsanwalt sowohl in seiner Eigenschaft als Masseverwalter als auch als Privatperson, liegt auf Beklagtenseite nur ein einziges Parteisubjekt vor.