Der Autor untersucht in seinem Beitrag zwei Problemstellungen, mit denen die Gerichte in jüngster Zeit beschäftigt waren: Einerseits geht er auf die Frage ein, ob und inwieweit die Regeln der Treuhand
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auf die GesbR mit dem Werte nach eingebrachtem Gesellschaftsvermögen anzuwenden sind, und andererseits, inwieweit treuwidrige Verfügungen des Treuhänders gelten bzw ob die Regeln über den Missbrauch der Vertretungsmacht anzuwenden sind.