Der Beitrag behandelt die Entwicklung der Diskussion um die hypothetische Anlegerentscheidung bei nicht erfolgter korrekter Anlageberatung. Der Autor zeigt dabei auf, dass die von ihm vertretene anteilige Berücksichtigung aller ernsthaft in Betracht kommender Anlagevarianten bei Unaufklärbarkeit des hypothetischen Verlaufs im Ergebnis Gefolgschaft gefunden hat.