1. Erneut diskutierte eine Arbeitsgruppe im BMJ die Möglichkeit einer Reform des Privatinsolvenzrechts. Es zeigte sich jedoch, dass es unverändert grundlegende Meinungsunterschiede gibt. Das betrifft insb die Möglichkeit einer Abschaffung der Mindestquote von 10 % im Abschöpfungsverfahren, von deren Erreichen derzeit grds die Erteilung der Restschuldbefreiung abhängt. Sofern es in nächster Zeit auf politischer Ebene zu keiner Einigung wenigstens auf eine "kleine Lösung" kommt (die vor allem eine Erweiterung der Billigkeitsgründe des § 213 IO zum Inhalt hätte), ist nach derzeitigem Stand in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Gesetzesänderung zu rechnen.